Hafenordnung

 

Die neue Hafenordnung der Seglervereinigung Hüde e.V.
vom 01.01.1998

 

  1. Personen
    • Der Zutritt zur Hafenanlage ist nur Vereins- oder DSV- Mitgliedern ohne Einschränkung gestattet.
    • Freunde und Bekannte von Vereinsmitgliedern sollen nur in Begleitung von Vereinsmitgliedern die Hafenanlage betreten.OLYMPUS DIGITAL CAMERA
    • Größeren Gruppen ist der Aufenthalt im Hafen nur in Absprache mit dem Vorstand gestattet.
    • Das Betreten der Hafenanlage durch Nichtmitglieder erfolgt auf eigene Gefahr.

 

  1. Kinder
  • Alle Kinder ohne Freischwimmerzeugnis sind im Hafen von den Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen und haben Schwimmwesten zu tragen.

 

  1. Segelboote
  • Die Boote sind nur auf den zugewiesenen Liegeplätzen (Land- oder Wasserliegeplätzen) unterzubringen, alle Boote sind ordnungsgemäß zu sichern. Das Schlagen des Ifd. Gutes– Fallen usw.- ist zu verhindern. Die Senkruder sind ins Wasser abzusenken.
  • Das Segeln innerhalb des Hafens ist zu unterlassen
  • Die Segel sind nur außerhalb des Hafenbeckens oder am Außensteg zu setzen.
  • In Ergänzung zur Binnen- Schiffahrts- Straßenordnung wird folgende Vorfahrtsregelung im Hafen der SVH festgelegt: Als Hauptfahrwasser gilt die Hafeneinfahrt und deren Verlängerung in West-/ Ostrichtung. Als Nebenfahrwasser gelten die in Nord-/ Südrichtung verlaufenden Stichwasserstraßen zu den Boxen. In das Fahrwasser einlaufende Boote haben unabhängig der Antriebsart die Vorfahrt der im Fahrwasser befindlichen Boote zu beachten. Weiterhin gilt im Fahrwasser das Rechtsfahrgebot.
  • Boote dürfen nur kurzfristig entsprechend der Nutzung am Außensteg verbleiben. Sie sind bei längerer Abwesenheit zu den zugeteilten Liegeplätzen zu bringen.
  • Die Stege sind aus Sicherheitsgründen von allen Ausrüstungsgegenständen (Persenning usw.) freizuhalten.
  • Nicht registrierte Boote dürfen außerhalb der Befahrenszeit des Dümmers nur in Absprache mit dem Vorstand innerhalb der eingedeichten Hafenfläche abgestellt werden.

 

  1. Surfbretter
  • Alle gemeldeten Surfboards sind nur in den Surfboardgestellen zu lagern.
  • Die Surfboards sind nur auf der Nordseite zu Wasser zu lassen, unter Beachtung des Naturschutzgebietes.
  • Das Ein- und Ausbringen nicht registrierter Surfboards ist aus Sicherheits- und Ordnungsgründen bei der SVH nicht gestattet.

 

  1. Krananlage
  • Die elektrisch betriebene Krananlage mit bis zu 2100 kg Tragkraft wird für die Zeit vom 1.04.– 31.10. jeden Jahres betriebsbereit gehaIten.
  • Die Kranbenutzung ist nur eingewiesenen Personen erlaubt.
  • Die ausgehängten Benutzungsvorschriften sind einzuhalten.
  • Die Kranbenutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

 

  1. Umweltverhalten
  • Alle Benutzer des Hafens verpflichten sich zu umweltgerechtem Verhalten.
  • Abfälle sind zu vermeiden und getrennt zu entsorgen.
  • Die Benutzung von Wegwerfgeschirr ist zu vermeiden, bei Getränken sind- soweit verfügbar- Mehrwegflaschen zu benutzen.
  • Papier, Glas, Bio-Abfälle und Restmüll müssen in den aufgestellten Tonnen im Hafenbereich bzw. im Clubhaus gesammelt werden, gefährliche Abfälle, die im Hafen- und Clubgelände entstehen (Öl, Farbreste, Verdünner) sind ausschließlich in dem im Clubhaus aufgestellten Sondermüllbehälter zu entsorgen.
  • Die Entsorgung von Abfällen jeglicher Art über Bord ist streng verboten.
  • Das Einleiten von Abwässern und Fäkalien in den Hafen und den Dümmer ist verboten. Die Benutzung von Bordtoiletten und Bordküchen ohne Abwassersammeltank ist im Hafen und auf dem Dümmer untersagt. Bei Bedarf sind die Abwassersammeltanks in die bereitstehenden Kanister zu entleeren und über die Toilette im Clubhaus zu entsorgen.
  • Ölhaltige Bilgewässer dürfen nur in den aufgestellten Kanistern gesammelt und über die Esso- Tankstelle, Hüde entsorgt werden.
  • Lärm muß so weit wie möglich vermieden werden, die Benutzung von Verbrennungsmotoren auf dem Dümmer ist grundsätzlich untersagt. Stromaggregate (Benzin-/ Dieselgeneratoren) dürfen nicht benutzt werden, es stehen im Hafen ausreichend Stromanschlüsse zur Verfügung.
  • Unser Hafen grenzt unmittelbar an das Naturschutzgebiet “Hohe Sieben“. Das Betreten und Befahren des Naturschutzgebietes ist verboten. Die aufgestellten Hinweisschilder sind zu beachten. Vermeiden Sie die Störung der Wasservögel und Brutkolonien. Beachten Sie die Naturschutzbojen auf dem Wasser.
  • Die Benutzung von Reinigungschemikalien (auch häusliche Putzmittel) im Hafen sind zu vermeiden. Die Schiffsreinigung kann mechanisch mit Bürste oder Hochdruckreiniger erfolgen. Antifouling- Anstriche sind unnötig und sollten grundsätzlich vermieden werden. Für Anstriche jeglicher Art sollten nur die mit dem “BIauen UmweIt- EngeI“ gekennzeichneten Mittel verwendet werden. Eine Liste der umweltfreundlichen Anstriche hängt am Schwarzen Brett.
  • Sämtliche umweltrelevanten Vorkommnisse, Verschmutzungen o.ä. sind sofort dem Umweltbeauftragten zu melden. Bei Ölunfällen ist sofort die Feuerwehr (Ölwehr Diepholz) unter Tel.112 zu verständigen.

 

  1. Toranlage
  • Die Toranlage ist aus Sicherheitsgründen ständig geschlossen zu halten.
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Tor im Hafen nach Benutzung wieder zu schließen.

 

  1. Fahrzeuge
  • Das Befahren der Hafenanlage mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.
  • Fahrräder gehören in die vorhandenen Fahrradständer.
  • Bootsanhänger (auch mit Segelbooten) können nur in Absprache mit dem Vorstand auf der Nordseite abgestellt werden.

 

  1. Strom- und Wasseranschlüsse
  • Die Einrichtungen sind nach der Nutzung immer sofort wegzuräumen, zu sichern und die Schränke sind zu verschließen.

 

  1. Tiere
  • Hunde sind im Hafen nicht erwünscht. Sie sind im Hafen stets an der Leine zu führen. Schäden und Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen.

 

  1. Ordnungsstrafen

11.1.    Bei Mißachtung der Hafenordnung kann der Verein die betreffenden Eigner oder Personen in Regreß für eine fällige Ordnungsstrafe nehmen.

Nach oben scrollen