Hygienekonzept Haubentaucher

Das Vereinsgelände wird für die teilnehmenden Personen am Freitag, den 11.06.2021, ab 17:00 Uhr geöffnet. Der Verein bittet ausdrücklich alle Teilnehmer*innen, die Zahl der Begleitpersonen auf ein erforderliches Minimum zu begrenzen. Folgende Infektionsschutzregeln sind zwingend einzuhalten:

Abstandsgebot

Jede Person hat zu jeder Zeit auf dem Vereinsgelände einen Abstand zu jeder anderen Person von 1,50 Meter einzuhalten. Das Wettfahrtkomitee und seine beauftragten Personen kontrollieren die Einhaltung der Abstandsregeln.

Camping und Stellplätze

Bei der Ankunft werden die Gäste auf ihre Stellplätze für Boote und Camping eingewiesen. Die Boote werden zum Abladen bestimmten Bootsliegezonen im Hafen zugewiesen. Zum Camping erhalten sie einen eigenen Stellplatz gemäß Lageplan und Markierung. Die Stellplätze sind auf dem gesamten Gelände der SVH und des ehemaligen BSC verteilt. Alle weiteren Gäste erhalten Stellplätze auf dem Nachbargelände „Freizeitarena Dümmer See“. Für die weitere Logistik erhalten sie weitere Anweisungen.

Testungen

Alle Teilnehmer*innen, Betreuer*innen, Begleitpersonen, Trainer*innen, Mitglieder des Wettfahrt- und Protestkomitees sowie Vereinsmitglieder, die mindestens das 7. Lebensjahr vollendet haben und das Vereinsgelände betreten, müssen eine gültige Bescheinigung über ein negatives Corona-Test-Ergebnis (nicht älter als 24 Std.), über eine vollständige Corona-Impfung oder Corona-Genesung vorlegen.

Personen können sich ab Freitag (11.06.2021) um 17:00 Uhr auf dem Vereinsgelände auf SARS-CoV-2 testen lassen. Hierfür müssen sie sich vorher hier anmelden.
Das Passwort zur Anmeldung ist: allweiler-idbtest
Nach der Anmeldung erhält jede Person eine Kennung per E-Mail. Diese Kennung muss zur Corona-Testung vorgelegt werden. Nach erfolgter Testung erhält die Person nach ca. 20 min das Testergebnis per E-Mail als Abruflink.

Zeitplan der Testungen
Freitag, 11.06.2021 17:00 – 20:00 Uhr
Samstag, 12.06.2021 08:00 – 14:00 Uhr

Solange Personen nach erfolgter Testung auf ihr Testergebnis warten, haben sie zwingend auf dem Vereinsgelände eine medizinische oder FFP2-Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Im Falle eines positiven Testergebnisses muss die getestete Person das Vereinsgelände unverzüglich verlassen und sich in Quarantäne begeben sowie einen PCR-Test absolvieren. Hierfür übernimmt die positiv getestete Person die alleinige Verantwortung. Der Verein wird die positiven Testergebnisse sowie die Kontaktdaten der positiv getesteten Personen dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.

Check-In

Teilnehmer*innen und Begleitpersonen müssen sich mit negativem Testergebnis (bzw. gültigem Impf- oder Genesungsnachweis) unverzüglich nach Betreten des Vereinsgeländes anmelden
Die Anmeldung findet ab Freitag (11.06.2021) um 17:00 Uhr unter der Balkonterrasse des Clubhauses statt.
Im gesamten Anmeldebereich sowie in allen geschlossenen Räumen müssen alle Personen medizinische oder FFP2-Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Das Abstandsgebot ist innerhalb der Markierungen explizit einzuhalten. Der markierte Einbahnweg ist einzuhalten

CORONA-CHECK-IN

a) Vorlage der negativen Testergebnisse, der vollständigen Impf- oder Genesungsnachweise aller Personen

b) Kontaktdatenerhebung über die luca-App. Die Teilnehmer*innen scannen mit der luca-App über ihr Mobilgerät den QR-Code des Vereins oder müssen manuell ihre vollständigen Kontaktdaten auf ein Kontaktformular eintragen (Name, Adresse, Telefonnummer).

c) Vorlage der Erklärung der Erziehungsberechtigten (falls noch nicht geschehen)
Danach erhalten alle angemeldeten Personen (mind. 7. Lebensjahr vollendet) ein Armbändchen. Nur das Tragen des Armbändchens berechtigt die jeweilige Person, sich während der Veranstaltung auf dem Vereinsgelände aufzuhalten. Personen (mind. 7 Jahre), die während der Veranstaltung kein Armbändchen tragen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und vom Vereinsgelände verwiesen.

REGATTA-CHECK-IN

Dann dürfen die Teilnehmerinnen für die Regatta einchecken. a) Prüfung der Bezahlung des Meldegeldes b) Ausgabe der Essensmarken (to-go-Essen am Samstagabend) c) Abrechnung der Camping- und Parkgebühren Die anfallenden Camping- und Parkgebühren werden in Bargeld abgerechnet. Zum Camping werden Berechtigungskarten für die Stellplätze ausgegeben. Die Teilnehmerinnen erhalten zudem Farbbändsel, die sie an ihre Slipwagen der Boote anbringen müssen. Die Farben entsprechen ihren zugewiesenen Bootsliegezonen.

Im gesamten Anmeldebereich sowie in allen geschlossenen Räumen müssen alle Personen medizinische oder FFP2-Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Das Abstandsgebot ist innerhalb der Markierungen explizit einzuhalten. Der markierte Einbahnweg ist einzuhalten.

Vereinshäuser und Bewirtung

Die Vereinshäuser bleiben für alle Personen geschlossen. Es findet keine Bewirtung in den Vereinsgebäuden statt. Am Samstagabend wird für die Teilnehmerinnen und Gäste ein Essen zum Mitnehmen außerhalb des Clubhauses in einem gelüfteten Durchgangszelt angeboten. Der Verzehr der Speisen in unmittelbarer Nähe zur Ausgabestation ist nicht erlaubt.

SANITÄRANLAGEN

Die Toiletten im Clubhaus und „Haus 2“ sind geöffnet und werden permanent gelüftet. Sie werden durch eine Reinigungsfachkraft regelmäßig gereinigt. Vor dem Eintritt wartende Personen müssen stets draußen warten. Im gesamten Sanitärbereich sind Personen verpflichtet, eine medizinische oder FFP2-Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Abgetrennte Bereiche (Toiletten) sind zwingend einzeln zu benutzen.

ZUSAMMENKÜNFTE VON PERSONEN

Private Zusammenkünfte von Personen auf dem Gelände sind gemäß § 2 Abs. 1 Nds. Corona-VO nur mit den Personen eines Haushalts und höchstens 2 Personen eines anderen Haushalts oder höchstens 10 Personen, die insgesamt höchstens drei Haushalten angehören dürfen, zulässig, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich bis 14 Jahren nicht einzurechnen sind. Im Übrigen sind Zusammenkünfte von Kindern bis zum Alter bis einschließlich 14 Jahren mit insgesamt bis zu 10 Kindern sowie den Personen eines Haushalts zulässig.

KONTROLLE DER HYGIENEREGELN

Das Wettfahrtkomitee und seine beauftragten Personen kontrollieren jederzeit die Einhaltung der aufgestellten Hygieneregeln und gesetzlichen Regelungen. Hierfür werden stets auf dem gesamten Vereinsgelände Kontrolleurinnen eingesetzt.
Das Hygienekonzept wird stets an die gesetzlichen Regelungen angepasst und kann nachträglich durch öffentliche Bekanntmachungen auf www.manage2sail.com geändert werden.
Im Übrigen sind die geltenden Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung sowie des Infektionsschutzgesetzes zu beachten.
Datum: 10.06.2021

Anmerkungen zum Hygienekonzept

  1. Der Verein verlangt bei Betreten des Geländes von allen Teilnehmer*innen, Trainer*innen, Begleitpersonen und auch eigenen Vereinsmitgliedern einen negativen Testnachweis, vollständigen Impfnachweis oder Genesungsnachweis. Der Verein stellt somit sicher, dass keine positiv getestete Person an der Veranstaltung teilnehmen kann.
  2. Der Verein hat ein seit vielen Jahren erfahrenes und geschultes Regattateam und Wettfahrtkomitee sowie engagierte Helferinnen, die die Einhaltung der Hygieneregeln genau kontrollieren werden. Alle Personen auf dem Vereinsgelände werden darauf hingewiesen die Hygieneregeln einzuhalten.
  3. Jede Veröffentlichung des aktuellen Hygienekonzepts wird jedem Teilnehmer per E-Mail zugeschickt und auf dem offiziellen ONLINE-Regattaportal veröffentlicht.
    Ebenfalls wird es auf der Website der SVH den Vereinsmitgliedern zugänglich gemacht.
    Alle Bekanntmachungen und Anweisungen der Regatta finden ausschließlich digital über das Online-Regattaportal statt, so dass keine größeren Zusammenkünfte von Personen entstehen sollen.
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