Schutzkonzept gegen Gewalt

Vorwort

Der Schutz vor Gewalt ist für die Seglervereinigung Hüde ein zentrales Anliegen. Durch eine Kultur der Aufmerksamkeit wollen wir verhindern, dass Kinder und Jugendliche beim Segeln Opfer von Vertrauensmissbrauch, psychischer, physischer, sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung werden. Die Seglervereinigung Hüde dankt Frau Felicitas Benkmann, Referentin für die Prävention sexualisierter Gewalt im Deutschen Segler-Verband e. V., für die Beratung bei der Erarbeitung dieses Schutzkonzeptes.

1 Leitbild

Die Seglervereinigung Hüde verurteilt jede Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Der Schutz vor Gewalt hat in der Seglervereinigung Hüde oberste Priorität.

2 Ehrencodex

Alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, gleich ob Vorstandsmitglieder, Obleute, von der Seglervereinigung Hüde beauftragte Trainer und Trainerinnen oder sonstige Beauftragte, bekennen sich zum Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit die beigefügte Erklärung abgeben.

3 Verhaltensregeln bei Maßnahmen der Seglervereinigung Hüde

Keine sexualisierte Sprache und Diskriminierung

  • Ausdrücke, Witze und Äußerungen, die sexuelle Inhalte transportieren und/ oder sich negativ auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Heranwachsenden beziehen, sind zu unterlassen.
  • Sexualisierte Äußerungen und Äußerungen zur körperlichen Erscheinung und zum Aussehen von Kindern und Jugendlichen sind zu unterlassen.

Keine körperlichen Kontakte zum Schaden von Kindern und Jugendlichen

  • Die Methoden der Hilfestellung sind sportfachlich korrekt auszuführen und werden im Vorfeld der Übung transparent kommuniziert
  • Berührungen von Kindern und Jugendlichen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sport stehen, sind zu unterlassen
  • Körperliche Kontakte zu den Heranwachsenden (z. B. in den Arm nehmen) müssen von diesen gewünscht bzw. gewollt sein und dürfen nicht Überhand nehmen

Kein Training ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte

  • Bei Einzeltrainings wird das „Sechs- Augen-Prinzip“ oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d. h. es ist eine weitere Person anwesend (z. B. eine weitere Betreuungsperson oder ein weiteres Kind). Wenn dies nicht möglich ist, sind allen Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. Einzeltrainings werden generell mit dem Vorstand und den Erziehungsberechtigten abgesprochen
  • Eltern haben die Möglichkeit, bei allen Trainings zumindest vom Land aus zuzusehen

Einzelne Kinder werden nicht ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten in den Privatbereich mitgenommen.

  • Kinder und Jugendliche werden nicht ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten in den Privatbereich des Betreuers bzw. der Betreuerin (Haus, Wohnung, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen

Keine Privatgeschenke und Bevorzugungen

  • Es werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abgesprochen sind
  • Es ist zu vermeiden, dass einzelne Kinder bzw. Jugendliche immer wieder für bestimmte Aktionen ausgewählt werden und besondere Zuwendungen und Bevorzugungen erhalten

Kinder und Jugendliche übernachten nicht ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten im Privatbereich der betreuenden Personen.

  • Es wird nicht ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten mit Kindern und Jugendlichen übernachtet.

Kein Duschen mit Kindern und Jugendlichen

  • Es wird nicht mit Kindern und Jugendlichen geduscht (ggf. als letzte Person die Dusche nutzen)

Übernachtungen gemeinsam in einem Raum mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z.B. im Rahmen von Trainingsmaßnahmen sind allenfalls mit mindestens zwei Betreuungspersonen zulässig.

Umkleidekabinen/Zimmer werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.

Keine Geheimnisse mit Kindern

  • Es werden keine „Geheimnisse“ mit Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail-Verkehr oder anderen Formen digitaler Kommunikation. Alle Absprachen/ jegliche Kommunikation können/ kann öffentlich gemacht werden
  • Es werden keine privaten Online- Kontakte mit einzelnen Jungen oder Mädchen abseits des Sports unterhalten. Bei teaminternen Gruppenchats müssen die Altersfreigaben zur Nutzung der Apps berücksichtigt werden. Eltern werden zur Transparenz in die Gruppenchats mitaufgenommen

Keine Verbreitung von Fotos und Videos zum Schaden von Kindern und Jugendlichen

  • Kinder und Jugendliche dürfen nicht gegen ihr Einverständnis und das der Eltern/ Erziehungsberechtigten fotografiert und im Internet präsentiert werden

Keine sexuellen Beziehungen zwischen Betreuungspersonen und Jugendlichen unter 18 Jahren

  • Dies kann je nach Alter und Intensität des Obhutsverhältnisses strafrechtliche Konsequenzen haben!
  • Betreuer und Betreuerinnen grenzen sich deutlich und transparent ab, wenn junge Sportler oder Sportlerinnen für sie „schwärmen“ oder eine enge Beziehung eingehen

4 Fortbildung/Wissensvermittlung

Die Seglervereinigung Hüde setzt sich zum Ziel, durch Fortbildungen der Trainer und Trainerinnen, die für sie tätig sind, das erforderliche Wissen zu Schutz vor Gewalt auf- und auszubauen

5 Personalbereich

Um potenzielle Täter/ Täterinnen abzuschrecken, beachtet die Seglervereinigung Hüde folgende Punkte im Personalbereich:

  • Prüfung der Lizenz bei der Beauftragung von Trainer, Trainerinnen und Teamleadern
  • Unterzeichnung des Ehrenkodex und der Verhaltensregeln auch durch alle Funktionsträger (Vorstand, Obleute, Trainer/ Trainerinnen, sonstige Beauftragte) der Seglervereinigung Hüde
  • Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses bei erstmaliger Funktionsübernahme der Trainer/ Trainerinnen

6 Beschwerdeverfahren und Ansprechpartner

Die Seglervereinigung Hüde hat zwei Beauftragte für Schutz vor Gewalt benannt, an die sich Kinder und Eltern vertrauensvoll wenden können, wenn sie Formen zwischenmenschlicher Gewalt beobachten oder Kenntnis darüber erhalten haben.

Gesa Fischer
Gerd Walter
hilfe@svh-duemmer.de

7 Vorgehen im Verdachtsfall

Die Seglervereinigung Hüde hat folgende Leitlinien aufgestellt, um in einem konkreten Verdachtsfall richtig zu handeln:

  • Beobachtungsprotokoll: Die Beobachtungen, Aussagen, Eindrücke und Gespräche sind (ohne Bewertungen vorzunehmen) zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind eine wichtige Grundlage für alle weiteren Schritte, unabhängig davon, ob die Vermutung von (sexualisierter) Gewalt erhärtet oder entkräftet wird
  • Ruhe bewahren: Zum Schutz der betroffenen Person ist es wichtig, nicht den „Kopf zu verlieren“. Betroffene benötigen die Sicherheit, dass nicht voreilig und ggf. über ihren Kopf hinweg, sondern besonnen gehandelt wird
  • Unterstützung von außen: Da die Vorstandsmitglieder keine ausgebildeten Fachkräfte sind, um von Gewalt betroffene Personen zu erkennen, wird der Vorstand bei einem Verdacht oder in einem konkreten Fall vor Ort professionelle Hilfe suchen und sich ggf. an den Deutschen Segler-Verband, die Anlaufstellen der Landessportbünde, eine lokale Fachberatungsstelle oder auch das Jugendamt wenden.

Der Vorstand
der Seglervereinigung Hüde e.V.
Im Februar 2025